Hausarztpraxis    
Drs. med. Anke und  Christian Jahr

Das e Rezept kommt ab 1.1.24 und wird ab 1.4.2024 verpflichtend.

In unserer Praxis wird es bis Ende Februar 2024 eingeführt.

Im Prinzip veranlasst der Arzt direkt im Praxisprogramm ein eRezept.

Dieses Rezept wird über eine hoffentlich sichere Datenleitung an einen Rechner der Gematik geleitet.

Von dort wird es von den Apotheken dann wieder abgerufen.

Die Patienten können das Rezept wie folgt einlösen:

  • mit der Versichertenkarte (elektronische Gesundheitskarte) direkt in der Apotheke
  • mit der App der Gematik das Rezept in der Apotheke holen oder per App an eine Apotheke senden bzw. liefern lassen.
  • mit einem Ausdruck (nur in eng begrenzten Ausnahmen) das Rezept einlösen



Warum kein genereller Ausdruck eines e- Rezeptes?

  • Der Ausdruck eines  e-Rezeptes ist deutlich teuerer (anderes Format und anderes Papier) als ein normales Kassenrezept !
  • Unsere Drucker sind haben nicht die  erforderliche Technik zum Ausdruck beider Rezeptformate !
  • Keine Hausarztpraxis kann weitere unnötige Kostensteigerungen auffangen.
  • Als Ausdruck macht ein  e-Rezept  keinen Sinn mehr !


Bitte haben Sie dafür Verständnis.


Nicht lieferbare Medikamente bzw. ein Wechsel der Medikamente können auf einem  e-Rezept nicht einfach geändert werden.

Ein e - Rezept muss dann storniert und neu ausgestellt werden.


Diese neuen Vorgänge werden sicher nicht immer sofort funktionieren bzw. werden zunächst länger dauern.


Wir bitten deshalb um Geduld in den Arztpraxen und bei den Apotheken !


Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Gematik und bei Ihrer Krankenkasse.





Über die elektronische Patientenakte werden wir im Verlauf weiter berichten.  Informationen zu diesem Thema finden Sie ebenfalls bei der Gematik und Ihrer Krankenkasse.